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Archiv / Ausgabe 8 / Seite 1
Zwielichtiges Finanzgebaren im AStA:
Nepper, Schlepper, Bauernfänger?
Im AStA knirscht es. Nicht nur Nachwuchsprobleme belasten die Studierendenvertretung der FH Konstanz, auch ein Streit über finanzielle Angelegenheiten scheint kaum mehr schlichtbar. Doch der Reihe nach:
Im Wintersemester 1998/99 verordnete sich der AStA selbst eine Strukturreform. Es sollte nicht wie bisher acht ReferentInnen (für Hochschulpolitik, BaföG und Soziales, Frauen, Kultur, AusländerInnen, etc.) geben, die einen Pauschallohn bekommen; sondern es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen und auch die Bezahlung gerechter zu regeln. Gesagt, getan, nunmehr gibt es nur noch "Projektleiter-Innen", die am Ende eines jeden Semesters einen Rechenschaftsbericht nebst Stundenabrechnung abgeben müssen. Der Termin für die Abgabe der Rechenschaftsberichte wird zuvor vom wöchentlich tagenden AStA-Arbeitskreis (AK) verbindlich festgelegt.
Diese Strukturreform wurde bereits im Sommersemester 1998 von Matthias Wlaka angeregt. Im darauffolgenden Semester wurde der Vorschlag von Lorenz E. aufgenommen und vorangetrieben. Insbesondere bei den Kriterien zur Bezahlung verfolgte Lorenz E. einen restriktiven Kurs. Die Verbindlichkeit der Vorlage von Rechenschaftsberichten und deren Abgabetermine wurde hauptsächlich auf sein Betreiben hin festgeschrieben.
Im Wintersemester gab es noch kleine Umstellungsprobleme, so dass hier kulant gehandelt wurde. Im Sommersemester 1999 sollte alles besser werden.
Der AK legte einen Termin fest, bis zu dem alle ProjektleiterInnen ihre Unterlagen (Rechenschaftsbericht, Stundenabrechnung, Lohnsteuerkarte) beim AStA-Vorsitzenden abgeben mussten. Dies taten alle, bis auf zwei Ausnahmen: Andreas Henle, der das zuvor mit dem Vorsitzenden auf dem "kleinen Dienstweg" vereinbart hatte und dann letztlich eine Woche zu spät dran war. Lorenz E. gab 1999 gar keinen Rechenschaftsbericht und keine Stundenabrechnung ab.
Stattdessen beauftragte er die Sekretärin des AStAs für ihn einen Arbeitsvertrag anzufertigen und wollte als Stundenabrechnung einfach ein Referentengehalt, also genau das was mitunter auf sein Betreiben hin bereits zwei Semester zuvor schon abgeschafft wurde.
Die Sekretärin des AStAs tat, wie ihr gehießen und legte den fertigen Vertrag dem AStA-Vorsitzenden Wlaka zur Unterschrift vor. Dieser, sich an Beschlüsse des AKs gebunden fühlend, verweigerte die Unterschrift und legte den Vertrag nebst einer schriftlichen Begründung seiner Weigerung in E.s Postfach.
E. meldete sich daraufhin nicht mehr bei Wlaka und entschwand nach Brasilien.
Ausriss aus dem "Rechenschaftsbericht" von Lorenz E.. Das Protokoll der AK-Sitzung vom 13.12.1999 spricht eine andere Sprache: Lorenz solle einen Rechenschaftsbericht vorlegen, dann wird erneut über die Angelegenheit beraten. Einen Beschluss, der mit den Worten "[wurde] meiner Forderung entsprochen" unterstellt wird, gab es nie.
Auch aus Brasilien zurück nahm E. zahlreiche Begegnungen nicht wahr um die Angelegenheit mit Wlaka direkt zu klären. Er sprach das Thema im AK am 13.12.1999 an. Aus Zeitmangel wurde sein Anliegen in diesem AK aber nicht mehr behandelt. Stattdessen einigte man sich darauf, das Thema im nächsten Arbeitskreis zu behandeln. Am 09. Januar 2000 schrieb E. seinen Rechenschaftsbericht. Dieser umfasste die Semester Sommer 1999 und Winter 1999/2000. Er notierte darin, dass der AK am 13.12.1999 beschlossen hätte, dass er damit alle Voraussetzungen erfüllen würde, um sein Geld zu bekommen (siehe Faksimile). Das Protokoll des AKs vom 13.12.1999 widerspricht dieser Darstellung eindeutig. Ein weiterer AK im Wintersemester 1999/2000 fand am 29.01.2000 statt. Dort wurde die Angelegenheit nicht angesprochen.
Gegen Ende des Wintersemesters 1999/2000 fertigte E. selbst einen Arbeitsvertrag an und unterschrieb auf beiden Seiten, einerseits als Arbeitnehmer, andererseits als "kommissarischer AStA-Vorsitzen-der", wozu er von niemandem legitimiert war. Im Vertrag waren die Stunden für das SoSe 1999 und das WS 1999/2000 abgerechnet. Er versuchte seine Stundenabrechnung direkt beim Personalsachbearbeiter der FH, Talin, einzureichen.
Der Personalsachbearbeiter lehnte die Annahme dieses Vertrages ab und hielt Rücksprache mit dem dafür zuständigen Wlaka. E. seinerseits versuchte vergeblich beim Verwaltungsdirektor, Axel Schuler, seine vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen.
Bei seinem ersten Treffen im Sommersemester 2000, am 13. März, beschloss der AK, dass sich wiederum Matthias Wlaka um die Arbeitsverträge und Stundenabrechnungen für das Wintersemester kümmern solle. Seine Aussage, dass Ansprüche aus dem Sommersemester 1999 verfallen seien, blieb in diesem AK - auch vom anwesenden E. - unwidersprochen.
Wlaka unterschrieb für E. dann einen Vertrag, der E. 90 Stunden für das WS 1999/2000 zubilligte, was nach Aussagen von Wlaka "wohlwollend" berechnet war. Die Stunden für das Sommersemester 1999 waren nach allen Regeln und Beschlüssen des AStA-AKs verfallen.
Dennoch wurde dieses Thema am 20. März nochmals angesprochen. Der AK beschloss mit 4:2:3 Stimmen (Ja, Nein, Enth.), dass E. seine längst verfallenen Ansprüche aus dem Sommersemester 1999 (weitere 90 Stunden, runde 1000,- DM) doch noch geltend machen darf.
Kommentar: "Nehmen Sie Ihren Hut, Herr E.!"
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