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Archiv / Ausgabe 7 / Inland
Schon wieder Mensaschließung?
Die Studentenwerke Baden-Württembergs sehen sich mit dem geplanten Staatshaushaltsgesetz 2000/2001 von massiven Kürzungen bedroht, die mancherorts die Existenzgrundlage zerschlagen.
Mit den im Sommer vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorgelegten Richtlinien zur Finanzierung der Studentenwerke würden innerhalb von 5 Jahren die Mittel um gut 33% von 63,7 Mio. DM auf 42,1 Mio. DM zusammengestrichen werden. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Mensen: Sollte das Studentenwerk die Mittelkürzungen direkt an die Studierenden weitergeben, würden die Essenspreise dramatisch steigen. Die Sockelbeiträge für selbstkochende Mensen sollen ersatzlos gestrichen und die Zuschüsse zu den einzelnen Essen gesenkt werden.
Versteckt wird dieser Rückzug des Landes aus seiner sozialen Verantwortung durch die Umstellung der Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse und der Einführung eines Globalhaushaltes. Während diese Umstellung Autonomie der Studentenwerke vorgaukelt, wird der Handlungsspielraum der Studentenwerke durch die Zusammenstreichung der laufenden Mittel vorsätzlich verengt. Die zugesagten projektbezogenen Fördermittel können nur bedingt für den gesetzlichen sozialen Auftrag der Studentenwerke verwendet werden. Durch Vorgabe der Kriterien für die einzelnen Investitionszuschüsse durch das Ministerium, wird die vorgebliche Autonomie der Studentenwerke weiter unterminiert. In bewährter Manier werden Eigenverantwortlichkeit und Wirtschaftlichkeit als Gründe vorgeschoben, um Kosten auf die sozial Schwächeren abzuwälzen. Und diese fortlaufende Kürzungsorgie muß letztlich auch im Zusammenhang mit der Diskussion über Studiengebühren und der ausstehenden Reformierung des BAföG-Systems gesehen werden.
Während mehr als die Hälfte der Studierenden sowieso schon neben dem Studium jobben müssen, um sich ihren Lebensunterhalt zu sichern, werden gleichzeitig kürzere Studienzeiten unter Strafandrohung eingefordert und soziale Zuwendungen zusammengekürzt. Ganz gestrichen werden soll der Zuschuß von 200 000 DM zur Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS). Den Studentenwerken bleibt es nun selbst überlassen, aus ihrem knappen Haushalt die PBS weiterhin zu finanzieren. Die Krankenkassen lehnen die übernahme der Kosten für die präventive und spezifische Behandlung ab. Wie neuere Studien jedoch zeigen, würde sich eine Ausweitung der studienbegleitenden psychotherapeutische Beratungsleistungen positiv auf den Studienverlauf auswirken.
Die Politik der Landesregierung, die Bedingungen des Studium zu verschärfen, soziale Leistungen zurückzunehmen und darauf hinzuwirken, daß Hilfsbedürftigen die Hilfe verweigert oder in Rechnung gestellt wird, kann nur noch als zynisch bezeichnet werden. In den Vorbereitungen der Wirtschaftspläne der Studentenwerke für das kommende Jahr zeichnen sich aufgrund der Kürzungen der Landeszuschüsse bereits jetzt massive Unterdeckungen an. Eine Mensa in Baden-Württemberg ist bereits geschlossen worden.
bae
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